Patente & Lizenzen

PVA Formulare

Nach dem deutschen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sind Beschäftigte der Hochschulen grundsätzlich verpflichtet, ihre Erfindungen dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Veröffentlichung zu melden. Bei Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule und im Falle der Verwertung erhält der Erfinder dafür 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.

Ausgefüllte Formulare zur Erfindungsmeldung sind zu senden an:
(Bitte behandeln Sie Ihre Erfindung vertraulich!)

  • Universität Hamburg   
Formular UHH
  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf  
Formular UKE
  • Technische Universität Hamburg-Harburg
Formular TUHH
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 
Formular HAW
  • Helmut-Schmidt-Universität   
Formular HSU