Patente & Lizenzen
PVA Formulare
Nach dem deutschen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sind Beschäftigte der Hochschulen grundsätzlich verpflichtet, ihre Erfindungen dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Veröffentlichung zu melden. Bei Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule und im Falle der Verwertung erhält der Erfinder dafür 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.
Ausgefüllte Formulare zur Erfindungsmeldung sind zu senden an:
(Bitte behandeln Sie Ihre Erfindung vertraulich!)
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Formular UHH |
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Formular UKE |
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Formular TUHH |
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Formular HAW |
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Formular HSU |